Adressinformation:
Audiomotive GbR
Dannenkamp 8 49536 Lienen
Telefon: 0171-9540113 E-Mail:
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Registergericht: Amtsgericht Tecklenburg Steuernr.: 327/5760/3434 Geschäftsführer: Marcel Funk, Thomas Winter |
Haftungsausschluss
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AGB
$1 Geltung Für die Buchung von Equipment und Dienstleistungen der Audiomotive GbR, vertreten durch: Marcel Funk und Thomas Winter, Dannenkamp 8, 49536 Kattenvenne (im Folgenden "Audiomotive" benannt) gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde als Veranstalter (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Audiomotive beziehen. Allgemeine Geschäfts Bedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§2 Rechnungsbetrag Die Höhe des Rechnungsbetrages ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag, unserer Preisliste oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, enthalten die Pauschalpreise alle anfallenden Nebenkosten (inklusive Auf- und Abbau der Anlage und der einmaligen An- und Abfahrt innerhalb der ersten 50km). Zusätzliche Kosten, wie z.B. der weiteren Kilometerpauschale (pro Kilometer 0,40 €), werden mit dem angegebenen Betrag abgerechnet. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag bzw. den örtlichen Anweisungen des Kunden. So genannte OpenEnd-Veranstaltungen enden spätestens um 05:00 Uhr (gesetzliche Sperrstunde). Der in der Preisliste angegebene Grundbetrag ist der Mindestbetrag, der unabhängig von weiteren Kosten mindestens fällig wird. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende der VeranstaltungÜberweisungen auf ein von Audiomotive genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 7 Werktage nach Rechnungseingang. Diese Zahlungsart findet aber nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Schecks, Kreditkarten o.ä. werden nicht akzeptiert.
§3 Rücktritt vom Vertrag Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Rücktrittskosten ab 7 Tage vor der Veranstaltung mit 15% des Angebots in Rechnung gestellt. Für ein Nichterscheinen von Audiomotive am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe des Pauschalpreises fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Falle wird durch Audiomotive versucht Ersatzpersonal zu gleichen Konditionen, wie vereinbart, zu stellen. Insgesamt sind gegenseitige Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vereinbarten Pauschalpreises begrenzt.
§4 Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges, oder vorsätzliches Verhalten durch Audiomotive verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment und Mediendatenträgern von Audiomotive, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde. Sofern Audiomotive durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
§5 GEMA Durch Audiomotive werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Kunde muss bei seiner GEMA-Anmeldung angeben, das Audiomotive im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet. Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
§6 Sonstiges Animationen und umfangreiche Moderation sind kein genereller Vertragsbestandteil. Audiomotive ist nur an die im Angebot/Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Das Personal unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung den Anweisungen der Gäste oder des Kunden. Dem Kunden sind Stil und Art bekannt und ggf. im Vertrag festgehalten. Der Kunde stellt am Veranstaltungstag die Stromversorgung, ggf. ein effektiven 100% Regenschutz für die Technik, angemessene Mahlzeiten, sowie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts Anderes vereinbart, stellt der Kunde am Veranstaltungsort mindestens eine 230V/16A Stromversorgung bereit. Bei engen Platz- und Raumverhältnissen kann Audiomotive, die Ton- und Lichtanlage reduzieren, um eine Gefährdung für die Gäste (durch Stative usw.) zu vermeiden. Wenn bei privaten Veranstaltungen die Anzahl der verbliebenen Gäste unter 10 Personen sinkt, obliegt es dem Personal den Musikbetrieb fortzusetzen.
§7 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen Audiomotive und dem Kunden unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Tecklenburg. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen Audiomotive und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
GEMA
Wichtige Informationen zur GEMA Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden, diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr. Öfferntlich zugängige Feiern sind im sinne der GEMA anmelde- und gebührenpflichtig. Diese Gebühren muss der Veranstalter an die GEMA entrichten. Da wir aber nicht die Veranstalter sind, sondern unsere Kunden sind diese auch für die Zahlung verantwortlich.
Wer muss GEMA Gebühren bezahlen?
Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist damit im Normalfall automatisch Kunde der GEMA. Bei Radio- und Fernsehsendern, Kinos oder Herstellern von bespielten Ton- und Bildtonträgern ist das auf den ersten Blick einleuchtend. Kunden der GEMA sind aber auch alle Veranstalter von öffentlichen Musikdarbietungen. Dazu steht im Urheberrechtsgesetz: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind. Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht. Bitte geben Sie bei Ihrer GEMA - Meldung an, dass wir mit "digitalen Kopien" unserer Originaltonträger arbeiten (Format: cda, wma, wav & mp3).
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